Prüfung des Kontrastauflösungsvermögens

Sehr geehrter Hr. Prof. Ewen,
in der QS Richtlinie ist bei der Prüfung des Kontrastauflösungsvermögens nach Prüfverfahren A in der Tabelle 3.4.4 für den Goldplättchendurchmesser 2,0 ein Grenzwert angegeben. In der Prüfanleitung der deutschen Referenzzentren für Mammographie Vers. 2.0 ist dieser Goldplättchendurchmesser nicht auszuwerten. Nach welcher Vorgabe soll man sich denn nun richten?
mfG Kolb
rudolf.kolb
Sehr geehrter Herr Kolb, Sie haben Recht, an dieser Stelle gibt es in der Tat Unstimmigkeiten. In der gemeinsam von den Referenzzentren erarbeiteten Prüfanleitung wie auch in dem von einem kleinen Expertenteam erstellten Entwurf des betreffenden Abschnittes der QS-RL ist bei der visuellen Auswertung die 2 mm Strukturreihe gestrichen worden. Hintergrund war, dass die für die automatische Auswertung eingesetzte Software „CDMAM Analysis v.1.5.5“ diesen Durchmesser nicht bewertet und man die Vorgaben entsprechend angleichen wollte. Ein weiterer Grund war, dass erfahrungsgemäß die Prüfanforderungen bei diesem Durchmesser immer erfüllt werden. Zum Beispiel wurden bei 600 durchgeführten Prüfungen in einem Referenzzentrum nur in einem Fall die Anforderungen bei 2 mm nicht erfüllt, was aber auch auf alle weiteren Strukturreihen zutreffend war. Somit ist der Informationsgehalt der ´2 mm Struktur´ als nicht relevant einzuschätzen. Die 2 mm wurden aus uns nicht näher bekannten Gründen bei der Einarbeitung des betreffenden Entwurfes in die QS-RL erneut aufgenommen. Vorschlag, nach dem auch einige Referenzzentren vorgehen: Diesen Durchmesser zwar auswerten und in den jeweiligen Auswertebögen dokumentieren, das Ergebnis aber nicht in der tabellarischen Übersicht aufführen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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