Sehr geehrte Damen und Herren,
in o.g. Norm wird immer von ´Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung´ geschrieben; wie verhält es sich dann bei Röntgenschürzen, die in der Industrie zum Schutze der Mitarbeiter bei techn. Arbeiten an C-Bögen (Reparatur/Justage/Prüfung) verwendet werden. Hier ist es ja genaugenommen keine medizinische Anwendung. Dass es hier genau so angebracht ist die Schutzkleidung zu prüfen steht ausser Frage; jedoch würde mich interessieren ob da genau so ein ´muss´ dahinter steht oder ob es ggf. für industrielle Anwendung auch eine andere Norm dafür gibt.
Danke für die Info!
Peter
Prüfung von Schutzkleidung DIN 6857-2
Sehr geehrter Herr Schäfer, grundsätzlich steht hinter keiner Norm ein gesetzliches ´Muss´. Aber man ist gut beraten, bei der Frage nach Einhaltung des Standes der Technik (siehe § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV) sich einer Norm zu bedienen, wie hier der DIN 6857-2 bei der Prüfung von Schutzkleidung in der medizinischen Radiologie (siehe Satz 1 in Kap.1 ´Anwendungsbereich´ der Norm). Ich denke, die Formulierung ´in der medizinischen Radiologie´ lässt genug Spielraum offen, die Nutzung von Schutzkleidung für technische Arbeiten, bei denen, z.B. bei C-Bogengeräten, auch Röntgenstrahlung eingeschaltet werden muss (wenn auch nicht zur Anwendung am Menschen), in den Anwendungsbereich der DIN 6857-2 fallen zu lassen. Es gibt neben der DIN 6957-2 eh keine andere Norm für derartige Qualitätsprüfungen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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