QS-Prüfpunkte Tomosynthese

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, sehr geehrte Forumgemeinde, in der QS-RL findet man in Tabelle 3.5a (Abnahmeprüfung an Geräten zur mammographischen Tomosynthese) unter Nr.5 Festlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung unter anderem den Prüfpunkt ´Vertikale Auflösung´. Diese wird allerdings weder als separater Prüfpunkt im Rahmen der Abnahmeprüfung noch als Prüfpunkt in der Konstanzprüfung (Tabelle 3.5b) gefordert. Wozu dann die Festlegung von Bezugswerten? Meines Wissens ist hierfür ja auch ein spezieller Prüfkörper erforderlich. Wer kann mir dies erklären? Vielen Dank hierfür im Voraus!
marco.muehlmann
Sehr geehrter Herr Mühlmann, das hier von Ihnen zu Recht angesprochene Problem ´Vertikale Auflösung´ wird - natürlich neben anderen Punkten - im Rahmen der Normungsarbeit zum Thema ´Qualitätssicherung Tomosynthese´ (Abnahme- und Konstanzprüfung) auch auf der Tagesordnung stehen (Normvorhaben: Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 164: Abnahme. und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für mammographische Tomosynthese). Im europäischen Regelungsbereich gibt es Folgendes: Protocol for the Quality Control of the Physical and Technical Aspects of Digital Breast Tomosynthesis Systems (Version 1.01, June 2016). Mir freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld