Qualitätsprüfung beruflicher Schutzkleidung E DIN 6857-2:2015-03

Sehhr geehrter Herr Prof. Ewen,

ich hätte eine Frage zu der jährlichen Prüfung der Röntgenschürzen und zwar mittels Röntgenstrahlung.
Wer ist zudtändig für die Prüfung? Der MPE oder auch der SSB (Strahlenschutzbeauftrager) für den medizinischen Bereich?
Wenn also keinen MPE in der betroffenen Abteilung vorhanden ist, sollte der SSB der Abteilung die Prüfung durchführen oder?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Fr. Markova
dochka_markova
Sehr geehrte Frau Markova, der zuständige Strahlenschutzbeauftragte (in der Röntgendiagnostik sicherlich ein/e Arzt/in) muss dafür sorgen, dass derartige Prüfungen organisatorisch reibungslos im Sinne der DIN 6857-2 (diese Norm ist kein Entwurf mehr, also entfällt das ´E´)erfolgen, aber selbst durchführen muss er/sie diese Prüfung natürlich nicht. Diese Aufgabe kann z.B. durchaus an Personen aus dem Assistenzbereich übertragen werden, die im Sinne des § 30 RöV von einer im Strahlenschutz fachkundigen Person (Arzt, MPE) in die Prüfmethode eingewiesen worden sind. Irgendwelche offiziellen Strahlenschutzkurse müssen zu diesem Zweck nicht besucht werden. Denn bei der Prüfung von Schutzkleidung mittels Röntgenstrahlung wird diese ja nicht auf den Menschen angewendet sondern ´in sonstigen Fällen´ (siehe Überschrift zu § 30). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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