Lieber Herr Ewen,
wird ein REM (Störstrahler), welches nachträglich mit einem EDX ausgestattet wird zu einer genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtung (bei max 30 kV)nach aktueller RöV?
Mit freundlichen Grüßen
S. Jansen
REM+EDX=Röntgeneinrichtung
Sehr geehrter Herr Jansen, ein Blick auf § 2 Nr. 18 RöV (´Störstrahler´) beantwortet Ihre Frage: ´Als Störstrahler gelten auch Elektronenmikroskope, bei denen die erzeugte Röntgenstrahlung durch Detektoren ausgewertet wird.´ (und das ist ja bei EDX der Fall). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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