Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
im Bereitschaftsdienst / nachts wird die RI nach RöV durch fachkundige klinischen Ärzte gestellt. Müssen diese Ärzte dann auch den Befund zur Untersuchung erstellen, oder kann der Befund im nachfolgenden Normaldienst vom Radiologen erstellt werden? Danke für Ihre Meinung. MfG Wiese
RI und Befund
Sehr geehrter Herr Wiese, wenn im Bereitschaftsdienst (nachts) die rechtfertigenden Indikationen durch entsprechend im Strahlenschutz fachkundige Ärzte gestellt werden, und zwar unter der Bedingung, dass diese Ärzte die Möglichkeit haben, die Patienten vor Ort untersuchen zu können, ist dieser Punkt ja rechtlich in Ordnung. Der Befund kann dann entweder von diesen Ärzten oder später von Ärzten im ´Normaldienst´, die die Bedingungen des § 24 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 RöV erfüllen, erstellt werden (siehe auch § 2 Nr. 1 RöV). Dies zu entscheiden, ist keine rechtliche Frage der RöV sondern muss sich daraus ergeben, wie medizinisch wichtig es ist, den Befund sofort (also nachts) oder erst später (im ´Normaldienst´) zu erstellen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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