Sehr geehrter Professor Ewen,
zu Untersuchungen mit dem C-Bogen stellt sich mir folgende Frage:
1.Welche Untersuchungen fallen noch unter Raumklasse 4 ?
2.Ist es richtig, dass der Arzt ( Strahlenschutzbeauftragter ) die Raumklasse festlegt ?
3. Ist der Sachverständige, der den C-Bogen abnimmt, berechtigt dem Arzt die Raumklasse zu verweigern.
4. Ist das nicht eigentlich Aufgabe der zuständigen Behörde. Der Sachverständige hat meines Wissens nur die Aufgabe den technischen Zustand zu bestätigen.
5. Gibt es zu diesem Sachverhalt der Raumklassen eigentlich ein Gesetz ?
Wir stellen mittlerweile eine große Unsicherheit bei den Ärzten fest, die sich einen C-Bogen anschaffen möchten und nicht wissen was auf sie dann zukommt .
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Bartelheimer
Raumklasse 3 und 4
Frage wurde zweimal gestellt. Antwort: siehe Anfrage Nr. 2677. K. Ewen
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