Sehr geehrter Herr Prof. Ewen
der Umbau unseres Angioraumes( Interventionen) erfordert die Festlegung einer Raumklasse gemäß DIN 6868-157
Bisher war der Raum offensichtl als RK 3 klassifiziert.
Wenn ich mir die Definitionen anschaue komme ich zu dem Schluss, dass eigentlich RK2 erforderlich ist. Da sowohl unser Physiker als auch Siemens anderer Auffassung sind, würde ich mich freuen Ihre Meinung zu hören.
MfG
Hartmann
Raumklassen DIN 6868-157
Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann, ich habe einige Kollegen, die sich mit den Regelungen der DIN 6868-157 ziemlich gut auskennen, nach ihrer Meinung gefragt. Als Zusammenfassung (einschließlich meiner Meinung dazu) kann man folgendes wiedergeben: Wenn ein BWS trotz eines relativ hellen Raumes (Beleuchtungsstärke ≤ 500 lx) die Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 besteht, wird das erst recht in einem dunkleren Raum (≤ 100 lx) der Fall sein. Man hätte dann auf der Basis der Raumhelligkeit keine Probleme, den Raum als RK3 oder RK2 zu klassifizieren. Jetzt müsste, und zwar auf der Grundlage einer medizinisch-radiologischen Entscheidung, festgelegt werden, ob der geplante Raum zu einer Untersuchung mit sofortiger Befundung (RK2) oder nur zur Führung einer Untersuchung (RK3) dienen soll. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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