Richtlinien zur Wartung Röntgen digital

Hallo,
Meine Frage:
Digitales Röntgen und C-Bogen in Praxis.
gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Wartungspflicht? Muss dies jährlich vorgenommen werden und wer überprüft dies? Ist die Sicherheitstechnische Kontrolle auch jährlich Vorschrift, oder entspricht dies einer Wartung.
Mit welcher Konsequenz ist zu rechnen, wenn man nicht regelmäßig wartet.
Gruß N.
d.grassow
Hallo Nicole, eine Wartung wie nach § 66 Abs. 2 StrlSchV z.B. jährlich an einem Elektronenlinearbeschleuniger (Linac) in der Strahlentherapie ist in der RöV nicht vorgeschrieben. Die sicherheitstechnische Prüfung durch einen Sachverständigen, die nach StrlSchV z.B. an einem Linac ebenfalls jährlich gefordert wird (siehe auch § 66 Abs. 2 StrlSchV), muss an medizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen nur alle 5 Jahre durchgeführt werden (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 RöV) durchgeführt werden. Wird aber eine sog. wesentliche Änderung an einer Röntgeneinrichtung vorgenommen, die Bildqualität und/oder Dosis beeinflussen könnte, kann eine Abnahmeprüfung im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 2 RöV und/oder eine Sachverständigenprüfung (§ 4 Abs. 5 RöV) erforderlich sein (siehe auch Anlage II in der sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie; diese kann man im Internet finden). Sollten derartige Änderungen seitens des Betreibers einer Röntgeneinrichtungen ignoriert werden, könnte es Ärger mit der zuständigen Behörde geben. Zum Schluss: Man sollte bei medizinischen Röntgeneinrichtungen auch an die regelmäßigen Überprüfungen durch die Ärztlichen Stellen nach § 17a RöV denken (ca. alle 2 Jahre). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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