Ist es sinnvoll sowohl Körperdosimeter als auch Ringdosimeter in der Nuklearmedizin zu tregen?
Was ist Kür und Pflicht?
Ringdosi und Körperdosi in der Nuk?
Sehr geehrte Frau Thoma, es gibt zu dem Thema Ermittlung der Körperexposition eine Richtlinie („Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis“), die sowohl die Belange der RöV als auch der StrlSchV mit einbezieht. Ihre Anfrage bewegt sich mit der Nuklearmedizin im Zuständigkeitsbereich der StrlSchV. Die Richtlinie selbst besteht aus 2 Teilen: Teil 1 betrifft die äußere Strahlenexposition und Teil 2 die innere Strahlenexposition. Man kann beide Teile leicht im Internet aufsuchen und sich selbst orientieren, welches Verfahren für die eigene spezielle Arbeit (in Ihrem Fall in der Nuklearmedizin) anzuwenden ist. In Zweifelsfällen sollte man sich Rat bei der zuständigen Behörde suchen. Zur schnellen Orientierung über die für eine beruflich exponierte Person zutreffende Methode gibt es jeweils am Ende der Teile 1 und 2 in Anhängen ein Tabellenwerk mit all den möglichen Ermittlungsmethoden zur Körperexposition. Wenn wir beim Teil 1 bleiben, weil ich meine, dieser könnte für Sie besonders wichtig sein, so sollten Sie diesen Anhang und die in ihm enthaltenen Tabellen aufsuchen. Hier interessiert in Teil A „1. Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen“ und darin wiederum „1.1 Anwendung in der Medizin“. Und wiederum darin wahrscheinlich für Sie von Bedeutung: „1.1.7 In-vivo-Diagnostik“ und ggf. auch „1.1.8 In-vitro-Diagnostik“. Die einzelnen Methoden und Verfahren zur Bestimmung der Körperdosis sind in diesem Anhang mit Kurzzeichen beschrieben. Dabei interessieren bezüglich Ihrer Forumanfrage besonders - jeweils zum Nachweis von Photonen bzw. Gammastrahlung - das amtliche Ganzkörperdosimeter (Kurzzeichen: Pa, z.B. Filmplakette) und das amtliche Teilkörperdosimeter (Kurzzeichen: pa, z.B. Fingerringdosimeter). Es wird in der Tabelle Teil A vorgeschlagen: In-vivo-Diagnostik „Pa“ und „(pa)“ und für die In-vitro-Diagnostik „(pa)“. Das Einfügen der Kurzzeichen in Klammern soll bedeuten, dass jeweils im Einzelfall, z.B. mit Hilfe der Behörde, geprüft werden soll, ob diese Methoden genutzt werden sollen oder nicht. Die Methode mit dem Kurzzeichen ´Pa´, also ohne Klammern, soll daher in der In-vivo-Diagnostik auf jeden Fall genutzt werden (´Pflicht´). Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
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