Röntgen Dosisgrenzwerte bei beruflicher Strahlenexposition

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen
Ich melde mich bei Ihnen wegen den Werten der monatlichen Messungen der persönlichen Röntgen Plackten im MVZ Op. Hier wird gemessen, nicht bei allen ein mSv Wert von ( 0,2 ). Davor war es 0,1mSv. Ist dies bedenklich ? was muss unternommen werden?
Wenn Sie mich kurzfristig informieren würden, würde ich mich freuen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Schreiber
p-neumann70
Sehr geehrte/r Frau/Herr Schreiber, normalerweise muss ein ´amtliches´ Personendosimeter (in der Regel ein Filmdosimeter) monatlich von der amtlichen Messstelle ausgewertet werden (§ 35 Abs. 7 Satz 1 RöV). Allerdings kann die zuständige Behörde Auswertezeiträume bis zu 3 Monaten gestatten (§ 35 Abs. 7 Satz 2 RöV). Ich denke, Sie arbeiten im OP an einem mobilen C-Bogengerät, jedenfalls in der Nähe eines Durchleuchtungsgerätes, befinden sich also bei Einschalten dieses Gerätes im Kontrollbereich und zählen deshalb zu den beruflich strahlenexponierten Personen. Deren Grenzwert beträgt 20 mSv im Kalenderjahr (effektive Dosis; siehe § 31a Abs. 1 Satz 1 RöV). Wenn ich mal unterstelle, dass Ihr Personendosimeter monatlich ausgewertet wird und die gemessene Dosis in jedem Monat eines Jahres zwischen 0,1 und 0,2 mSv (Mittelwert über das Jahr: 0,15 mSv/Monat) liegt, dann würde sich eine mittlere Jahresdosis von 1,8 mSv ergeben. Dieser Dosiswert ist weit von dem o.g. Grenzwert (20 mSv pro Jahr) entfernt. Fazit: Das ist unbedenklich, Sie müssen nichts unternehmen und sich keine Sorgen machen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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