Röntgen ohne anwesenden Arzt

Guten Tag.
Meine Frage wäre:
Darf in einer radiologischen Praxis von einer MTRA noch ein Röntgenbild (z.B. Hand in 2 Ebenen) angefertigt werden, wenn kein Radiologe mehr anwesend ist (z. B. abends)?
Der zuweisende Arzt ist in der Praxis bekannt und besitzt die (Teil-)Fachkunde und wäre berechtigt, eine rechtfertigende Indikation zu stellen, ist aber natürlich auch nicht vor Ort.
Danke Stephan
stbrock
Sehr geehrter Herr Brock, zunächst grundsätzlich: Bei der Stellung der rechtfertigenden Indikation durch einen entsprechend fachkundigen Arzt muss dieser die Möglichkeit haben, den Patienten vor Ort untersuchen zu können (§ 23 Abs. 1 RöV). Folgerung daraus: Dieser Arzt muss also deswegen vor Ort sein. Die rechtfertigende Indikation muss natürlich zeitlich vor der eigentlichen Untersuchung erfolgen – welche Zeitspanne davor ist in der RöV nicht festgelegt. Eine MTRA darf ohne Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes eine Röntgenuntersuchung technisch durchführen (§ 24 Abs. 2 RöV), sie darf aber nicht die rechtfertigende Indikation dazu stellen. Ihrer Frage hört sich so an, ob eine MTRA nach einer schon (im o.g. Sinne ordnungsgemäß) abgelaufenen Röntgenuntersuchung aus welchen Gründen auch immer „noch“ (also nachträglich) eine Röntgenaufnahme anfertigen darf, deren Notwendigkeit aber nicht in der o.g. schon gestellten rechtfertigenden Indikation enthalten ist. Wenn das so gemeint sein sollte, wäre dieses Vorgehen nicht korrekt, da für diese „Zusatzuntersuchung“ eine weitere rechtfertigende Indikation gestellt werden müsste, dies aber nicht möglich ist, weil ein entsprechend fachkundiger Arzt nicht vor Ort ist. Der überweisende oder zuweisende Arzt darf, auch wenn er über Fachkunde im Strahlenschutz verfügt, in diesem Fall die rechtfertigende Indikation nicht stellen, da er nicht in die betriebliche Strahlenschutzorganisation eingebunden ist (vgl. Paragraph 23 Abs. 1 Sätze 4 und 5 RöV). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld