Guten Tag, ich weiß nicht sicher ob meine Frage hier an der richtigen Adresse ist aber ich will´s mal probieren.
Ich arbeite z.Zt. am Suezkanal und muss dort alle 14 Tage mit dem PKW durch einen Röntgenscanner welcher angeblich für die Fahrzeuginsassen vollkommen ungefährlich ist. Können sie mir da nähere Angaben machen über gefahren durch Strahlung.
MfG
Herbert Meier
Röntgenscanner
Sehr geehrter Herr Meier, ich kann nur aus der Sicht des nationalen Strahlenschutzrechts, also auf der Basis der in Deutschland zurzeit geltenden Röntgenverordnung (RöV) antworten. Die RöV reglementiert ausschließlich den Betrieb von Röntgeneinrichtungen, der in Deutschland stattfindet. Personen dürfen, auch nach europäischem Recht, nur einer Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung (z.B. durch Röntgenstrahlung) ausgesetzt werden, wenn diese Exposition durch einen Arzt in jedem Einzelfall gerechtfertigt wird oder es eine sonstige gesetzliche Grundlage für die Anwendung gibt, z.B. das Infektionsschutzgesetz. Nach den Bestimmungen der RöV ist der Betrieb von sog. Röntgenscannern, in Folge dessen Personen mit Röntgenstrahlung exponiert werden können, also wie beispielsweise die von Ihnen angesprochen Fahrzeuginsassen im Rahmen radiologischer PKW-Prüfungen, keinesfalls gestattet. Eine für Personenkreise dieser Art resultierende Strahlenexposition kann, im Gegensatz zur o.g. Behauptung, schon grundsätzlich nicht ungefährlich sein. Anders muss man Prüfungen mit elektromagnetischer Strahlung beurteilen, die in anderen Frequenzbereichen liegt als dies bei Röntgenstrahlung der Fall ist. Für diese treffen die Bestimmungen der RöV nicht zu. In Deutschland gibt es jedoch eine Anwendung nach der Strahlenschutzverordnung, bei der ein Beschleuniger eingesetzt wird, um LKWs zur Kontrolle auf geschmuggelte Waren zu prüfen. Voraussetzung ist aber, dass die Durchstrahlung des Führerhauses und somit die Bestrahlung von Personen sicher verhindert werden kann. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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