RöntgenschüRezension?

Guten Abend,

in unserem Haus gibt es in der OP Abteilung leider ausschließlich Röntgenschürzen ohne Rückenschutz. Weder Rundumschürzen noch 2-teilige Schürzen. Heute wurde mir von einem Außendienstmitarbeiter einer Firma für Medizinprodukte mitgeteilt, dass bei der Arbeit mit dem C-Bogen nur noch Rundumschürzen erlaubt sind. Ist das Richtig?
Gibt es da eine Quelle die ich angeben könnte beim Versuch wenigstens einen Saal mit Rundumschürzen ausstatten zu lassen?
Vielen Dank, Andrea Winter
Andreawinter
Sehr geehrte Frau Winter, Röntgeneinrichtungen, also auch die im OP eingesetzten mobilen C-Bogengeräte, müssen im Auftrag des Betreibers vor ihrer Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre von einem behördlich bestimmten Sachverständigen strahlenschutztechnisch geprüft werden. Dazu existiert eine Richtlinie (Sachverständigen-Prüfrichtlinie, SV-RL; im Internet einsehbar), nach der die Sachverständigen bei ihrer Prüfung vorgehen müssen. Die SV-RL enthält Checklisten, so auch für die Prüfung von mobilen-C-Bogengeräten, mit diversen Prüfpositionen, die vom Sachverständigen abzuarbeiten sind. Unter anderem gibt es auch die Prüfposition mit der Nummer 04E01, nach der das Vorhandensein von sog. Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), also von Schutzschürzen für das sich im Kontrollbereich aufhaltende Personal, überprüft werden muss. Die Prüfposition 04E01 enthält auch einen Hinweis auf eine Norm (DIN 6815), in der die Art der zu benutzenden Schutzkleidung in einer Tabelle (Tab. A.1) näher beschrieben wird. Die Begriffe „leichte“ bzw. „schwere“ sowie „geschlossene“ Schürze sind in der DIN EN 61331-3 (dort in den Abschnitten „5.2 Ausführung“ und „5.3 Materialien“ genau spezifiziert (u.a. mit Angaben der Bleigleichwerte). Fazit: Standard-Schürze nach Norm bei intraoperativen Röntgenuntersuchungen ist die „leichte Schürze“ (Bleigleichwert ≥ 0,25 mm). Oft findet man dort auch die Nutzung der „schweren Schürze“ (Bleigleichwert vorderer Teil: ≥ 0,35 mm). Die Tab. A.1 der DIN 6815 erwähnt für den OP-Bereich auch die leichte geschlossene Schürze („Rundumschürze“), aber mit der Fußnote a („untersuchungsabhängig“). Wir können also keineswegs bestätigen, dass auf der Grundlage von Sachverständigenprüfungen im OP-Bereich nur noch „Rundumschürzen“ erlaubt seien. In Zweifelsfällen empfiehlt sich in jedem Fall eine Rücksprache mit dem von dem betreffenden Haus beauftragten Sachverständigen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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