Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
Wir führten vor kurzem bei einer Patientin (38J.adipös,BMI 36.1) eine Armphlebographie durch.
Rechtfertigende Indikation:Auschluss einer Arm-Schultervenenthrombose,sonographisch wg. Adipositas nicht ausreichend beurteilbar.Wir erhielten eine Beschwerde der Patientin darüber, dass (außnahmsweise)versäumt wurde ihr einen Strahlenschutz anzulegen.
Es handelt sich um eine Siemens Röntgenanlage mit Obertischröhre.
Ist im genannten Fall vor einer fraglichen Gesundheitsgefährdung der Patientin auszugehen oder ist insbesondere aufgrund der oben genannten
Bedingungen nur von einer irrelevanten Streustrahlenbelastung der Gonaden auszugehen.
Ist(bei Obertischröhre und Rückenlage des Patienten) das Auflegen der Bleischürze ventral
oder dorsal sinvoll?
Über eine Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen A.Landvogt
Röntgenschürze bei Armphlebographie
Sehr geehrter Herr Landvogt, hier unsere Meinung zu diesem Fall: 1) Bei einer Armphlebograhie, bei der man wegen des relativ kleinen Nutzstrahlenvolumens (Arm) mit einer verhältnismäßig geringen Streustrahlendosis am Körper der Patienten rechnen kann, würden wir nicht von einer ´Gesundheitsgefährdung´ sprechen. 2) Als ´irrelevant´, also als grundsätzlich vernachlässigbar, sollte man diese Dosis aber auch nicht bezeichnen, zumal die Körperdosis (einschließlich Gonadendosis) durch nach unserer Meinung problemloses Anlegen einer Strahlenschutzschürze nahezu auf ´Null´ (hier passt ´irrelevant´) hätte gebracht werden können. 3) Diese Schürze hätte bei einer auf dem Rücken liegenden Patientin und das bei einem Röntgengerät mit Obertischstrahler ventral angelegt werden müssen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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