Röntgenschürze bei CT des Handgelenks?

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,

vor kurzem erhielten wir eine Beschwerde einer Patientin darüber, dass Sie bei einer CT-Untersuchung des Handgelenkes keinen Strahlenschutz angelegt bekam.
Wir sind bis Dato davon ausgegangen, dass aufgrund der Distanz zwischen Hand und Ovarien/ Gonaden keine Strahlenbelastung für die Patienten entstehen. Die evtl. entstandene Streustrahlung breitet sich innerhalb des Körpers aus und kann auch durch einen Strahlenschutz nicht absorbiert werden. Man hätte die Schürze somit aus raus psychologischer Wirkung auflegen können oder?
Wir sind uns nicht sicher was wir der Patientin dahingehend sonst antworten sollten bzw. ob unser Vorgehen bis Dato immer falsch war. Vielleicht haben Sie eine Idee?

Über eine Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

C. Siegmann
siegmann
Sehr geehrte/r Frau/Herr Siegmann, Sie haben Recht mit Ihrer Vermutung, dass das Anlegen eines Patientenschutzes, welcher Art auch immer, bei einer CT-Untersuchung des Handgelenks zu keiner wirksamen Reduzierung der ohnehin bei dieser Untersuchung resultierenden sehr geringen Streustrahlendosis beitragen würde. Aber es gibt in der Röntgendiagnostik eben auch Patienten, die Angst vor „Strahlung“ haben. Insofern sollte man die psychologische Wirkung einer angelegten Strahlenschutzschürze, auch wenn ihre physikalische Wirkung sehr gering ist, nicht unterschätzen. Mein Rat: Decken Sie bei derartigen oder ähnlichen Untersuchungen den Rumpf des Patienten mit einer Schürze ab, vorausgesetzt, dass diese Maßnahme keine untersuchungsspezifischen Nachteile mit sich bringen sollte. Diesbezügliche Diskussionen mit Patienten werden dann sicherlich nachlassen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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