Röntgenschutzbrillen

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
im Rahmen der ab 31.12.2018 inkraftretenden Änderung des Strahlenschutzgesetzes und Herabsetzung der zulässigen Organ-Äqivalentdosis für die Augenlinse, stellt sich mir die Frage, inwieweit der Arbeitgeber nun endlich gezwungen ist, für ärztliches und Pflegepersonal, welches permanent im Kontrollbereich tätig ist (z.B. Operationen mit C-Bogeneinsatz) Röntgenschutzbrillen zur Verfügung zu stellen. Wenn ja, worauf kann man sich argumentativ zur Untermauerung der Forderung nach Röntgenschutzbrillen berufen?
Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen F. Kühnel

fkuehnel
Sehr geehrter Fragesteller, die Pflicht, dass Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, die ´erforderliche´ Schutzkleidung tragen und die erforderlichen Schutzausrüstungen verwenden, ist schon in der jetzt noch geltenden (alten) RöV gegeben (siehe § 21 Abs. 1 Satz 2). Schutzbrillen gehören auch zum Begriff ´Schutzkleidung´. Grundsätzlich ist somit mit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts nichts zusätzlich an Schutzmaßnahmen zu veranlassen (abgesehen von der Beachtung des neuen Grenzwertes für die Augenlinsendosis). Man kann höchstens von einem Versäumnis sprechen, wenn bisher in dieser Hinsicht nichts getan worden ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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