Röntgenschutzkleidung

Sehr geehrter Herr Prof.Ewen, aus den mir vorliegenden Internetbeiträgen zur DIN 6857-2 ist nicht eindeutig erkennbar, ob die vorgesehene Prüfung der Strahlenschutzkleidung auch in der Zahnarztpraxis zur Anwendung kommen soll. Gibt es ggf. getrennte Anforderungen ? MfG K.Götze
klaus.goetze
Sehr geehrter Herr Götze, die DIN 6857-2 gilt auch für die Prüfung von Personal-Schutzkleidung in der Zahnmedizin, denn es ist nichts Gegenteiliges im Kap. 1 ´Anwendungsbereich´ der Norm gesagt (´ ... in der medizinischen Radiologie´). In der zur Zeit vorgenommenen Novellierung der Sachverständigen-Prüfrichtlinie wird der Hinweis auf diese Norm auch in den drei zahnmedizinisch orientierten Berichtsmustern 2.2.5, 2.2.6 und 2.2.12 aufgenommen werden. De facto ist die Bedeutung der DIN 6857-2 in der zahnmedizinischen Radiologie eigentlich nur geringfügig, denn dort ist das Tragen von Personal-Schutzkleidung relativ selten erforderlich. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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