Sehr geehrter Herr Prof.Even,
meine Fragen betreffen nur die Mammographie d.h.die Praxis hat keine weiteren Röntgenanlagen. Es steht demnächst die fünfjährige Sachverständigenprüfung an.
Nun bräuchte ich einige Informationen.
- handelt es sich dabei nur um den baulichen und gerätetechnischen Strahlenschutz?
- welche Unterlagen muss ich bereithalten?
- muss eine Bleischürze für Patient und Personal vorhanden sein?
- sind Dosimeter(Plaketten) für das Personal vorgeschrieben. Die Strahlung in der MGF hat ja nur eine sehr geringe Reichweite?
- muss auch in diesem Fall eine jährliche Strahlenschuzunterweisung stattfinden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Monika Quade
Sachverständigenprüfung in der Mammographie
Sehr geehrte Frau Quade, 1) Bei einer wiederkehrenden SV-Prüfung wird der bauliche Strahlenschutz im Vergleich zur Erstprüfung nicht erneut geprüft, es sei denn, dass in der Zwischenzeit eine entsprechende Änderung vorgenommen worden ist (z.B. aus einem Nachbarraum, der bisher nur als Lager benutzt wurde,ist ein Büroraum geworden). 2) Für den Sachverständigen wäre es nützlich, wenn Sie den Bericht über die letzte Prüfung vorlegen könnten. Denn es muss ja jetzt nicht derselbe Sachverständige sein, der die letzte Prüfung vorgenommen hat. 3) Bei einer Mammographie ist normalerweise keine Patientenschutzschürze erforderlich. Auch für das Personal ist Schutzkleidung nicht erforderlich, denn üblicherweise befindet sich die auslösende Person hinter einer Strahlenschutzscheibe oder außerhalb des Röntgenraumens, also in beiden Fällen nicht im Kontrollbereich. 4) Das Personal benötigt keine Personendosimeter, weil es sich nicht im Kontrollbereich aufhält (siehe oben). 5) Eine jährliche Unterweisung ist allerdings notwendig (Näheres dazu: siehe § 36 RöV). Der Sachverständige wird aber danach nicht fragen, weil dies zu prüfen nicht zu seinen Aufgaben zählt. Dann hoffe ich, dass die Sachverständigenprüfung problemlos verlaufen wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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