Schleierleuchtdichte

Hallo,

hat sich schon mal jemand Gedanken über den Sinn der Toleranz der Schleierleuchtdichte gemacht?

Gibt es Angaben über die Messgenauigkeit der verwendeten Messgeräte bei diesem Messwert?

Es wird immer wieder die Überschreitung der zulässigen Toleranz bemängelt. Hierbei denkt keiner über die Fehlergrenze bei diesem Messergebnis nach! Es wird an der unteren Grenze des Messbereiches gemessen!

mfg

W.Gleichmann



gleichmann
Sehr geehrter Herr Gleichmann, normalerweise geht das im Forum RöV relativ schnell mit der Beantwortung der Fragen. Bei dieser Anfrage gab`s bei uns ein Problem. Deshalb hat es so lange gedauert. Sorry. Für alle Forumleser, die nicht so mit der Materie vertraut sind, die hier angesprochen ist, ein paar einleitende Sätze: Die sog. Schleierleuchtdichte („Lamb“) ist ein Begriff, der in der DIN 6868-157 („Abnahme- und Konstanzprüfungen nach RöV an Bildwiedergabesystemen“) eine Rolle spielt (Definition: 3.32 in der Norm). Diese muss bei der Abnahmeprüfung messtechnisch überprüft werden (siehe Tab. 3 und 8.3.3 der Norm). Auch bei der Konstanzprüfung muss Lamb grundsätzlich messtechnisch geprüft werden (siehe Tab. 7 in der Norm), aber nur unter den in den Fußnoten a und b dieser Tabelle genannten Voraussetzungen. In den Abschnitten 6.2.1 und 6.2.2 ist einiges zu den Leuchtdichte-Messgeräten gesagt. Hier noch ein paar Einzelheiten zu dem Problemfeld „Messung von Lamb und Messungenauigkeit“: Die messtechnische Prüfung von Lamb im Rahmen der Konstanzprüfung ist ja nur bei Auffälligkeiten bei der Minimaldichte erforderlich. Für die Raumklassen RK1 und RK2 kann alternativ auch die Beleuchtungsstärke bei der Konstanzprüfung gemessen werden. Das für die Abnahmeprüfung geeignete Leuchtdichte-Messgerät muss mindestens der Klasse B nach DIN 5032-7 entsprechen. (heißt: der Messfehler beträgt auch bei niedrigen Leuchtdichten maximal 10 % im spezifischen Messbereich). Auf Ihre Frage, ob sich schon jemand Gedanken über den Sinn der Toleranz der Schleierleuchtdichte gemacht hat, kann man hier im Forum nichts Eindeutiges sagen („Gedanken“?). Wir meinen aber, ja (z.B. der Arbeitskreis des NAR, der die DIN 6868-157 verfasst hat). Ob „keiner“ bei Bemängelung der Überschreitung zulässiger Toleranzen über die Fehlergrenze bei entsprechenden Messergebnissen nachgedacht hat, halten wir für unwahrscheinlich. Das ist ja geradezu der Sinn der Leuchtdichtemessungen, um derartige Überschreitungen festzustellen. Bei mobilen Systemen (siehe 8.6 der Norm) muss man natürlich ehr mit Abweichungen rechnen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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