Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Überprüfung von ´in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung´ gemäß DIN 6857-2. Im Moment sind Personen unterwegs die den Betreibern (Krankenhäuser) die regelmäßige Prüfung nach der o. g. DIN-Norm ´verkaufen´ möchten. Nach deren Aussage ist diese Prüfung unbedingt gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe nun mehrere Sachverständige angerufen und keiner konnte mir genau sagen, ob diese Prüfung wirklich schon gesetzlich notwendig ist. Wie mir gesagt wurde, wird es doch erst mit der Einführung der ´neuen´ SV-RL erforderlich sein. Wie soll man sich nun verhalten ?
Gruß
Schutzschürzen
Sehr geehrter Herr Frank, in der zurzeit noch geltenden Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) ist die DIN 6857-2 gar nicht erwähnt. Das kann auch nicht sein, weil diese Norm relativ neu ist (August 2016). Im jetzt vorliegenden Entwurf der novellierten SV-RL findet man in den entsprechenden Prüfpositionen „Persönliche Schutzausrüstung ohne Mängel“ die Ergänzung „Prüfung nach DIN 6857-2 durchgeführt von: …. am …. „ . Aber eine Norm hat grundsätzlich aus sich heraus keine Rechtsverbindlichkeit wie eine Verordnung oder ein Gesetz. Aber man ist gut beraten, wenn man Normen in die Überprüfungsmodalitäten mit einbezieht, um auf diese Weise der Forderung des § 3 Abs. 2 Nr. 5 RöV nach Einhaltung des Standes der Technik nachzukommen. Aber grundsätzlich muss das nicht über den Weg einer Norm geschehen. Es ist denkbar, dass auch außerhalb einer Norm formulierte Prüfverfahren akzeptiert werden können, wenn sie zu demselben Schutzziel führen wie das im normativen Bereich der Fall ist. Zur Durchführung von Prüfungen nach DIN 6857-2 wird man auch Röntgenstrahlung benötigen (siehe Kap. 4.3 in der Norm). Schürzenprüfungen können sowohl vom hauseigenen Personal unter Verantwortung einer im Strahlenschutz fachkundigen Person (Arzt, Physiker, MTRA) als auch im Auftrag von externen Institutionen durchgeführt werden. Von Letztgenannten muss beachtet werden, dass bei Nutzung von Röntgenstrahlung die Bestimmungen des § 6 RöV einzuhalten sind. Fazit: 1) In der noch gültigen SV-RL ist von einer „Prüfung nach DIN 6857-2“ nicht die Rede, weil diese Norm bei Inkrafttreten der Richtlinie noch nicht existierte. 2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen SV-RL (mit Einbeziehung der DIN 6857-2) ist noch unbekannt. 3) Eine Norm ist keine gesetzliche Vorschrift. 4) Eine regelmäßige Prüfung von Schutzkleidung ist für das radiologische Personal wichtig. Die DIN 6857-2 ist in dieser Hinsicht ein empfehlenswertes Regelwerk, auch wenn sie kein Gesetz oder keine Verordnung ist. 5) Mit der Schürzenprüfung sollte man möglichst bald beginnen und nicht warten, bis die neue SV-RL in Kraft getreten ist. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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