Standortwechsel Röntgenanlage

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist bei einem Standortwechsel einer fest installierten Röntgenanlage eine erneute Abnahmeprüfung erforderlich, oder reicht eine Sachverständigenprüfung aus?
Vielen Dank

susannekuehl
Sehr geehrte Frau Kühl, wählen Sie das Forum RöV an (www.forum-roev.de). Klicken Sie dann auf der Startseite des Forum RöV an: 7. Richtlinien/BMU Schreiben. In der sich öffnenden Tabelle unter Datum 25.08.2011 ´Konsolidierte Fassung der SV-RL´ anklicken. Dann in dieser Richtlinie, ziemlich am Ende, die Anlage II und dort die Tab. II 1 (´Änderungen ... ´) aufsuchen. In dieser Tabelle interessiert, was Ihre Frage betrifft, die Nr. 2 (´Änderung des Aufstellungsortes stationärer Geräte´). Dort wird für den Fall, dass bei dem Standortwechsel die Anlage ganz oder teilweise zerlegt werden muss (und ich halte das bei einem stationären Gerät für wahrscheinlich), gefordert, dass eine Teil-/Abnahmeprüfung durchzuführen ist (Sp. 3) und dabei alle Prüfparameter der Abnahmeprüfung abgearbeitet werden müssen (Sp. 4). Sie können die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) natürlich auch im Internet finden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld