Strahlenschutz Schwangerschaft

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Ich arbeite als Assistenzärztin in einer radiologischen Abteilung und bin schwanger. Zu Beginn meiner Schwangerschaft ist festgelegt wordendass ich nicht im Kontrollbereich arbeiten muss und daher kein Dosimeter brauche. Der Weg zu meinem Befundungsplatz führt zwangsläufig durch den Vorraum zum Röntgenraum. Aus Gewohnheit wird die Tür zum Röntgenraum auch während der Anfertigung einer Aufnahme von den MTRA offen gelassen (wahrscheinlich um Zeit zu sparen). Ich habe nun Sorge, unbemerkt und undokumentiert Streustrahlung abzubekommen, die ja eigentlich unnötig ist. Ich habe sowohl die MTRA gebeten, die Tür zu schließen wenn ich den Raum durchquere als auch meinen Chef informiert. Trotzdem wird es nicht umgesetzt - ich bin mehrmals an der offenen Tür vorbeigegangen, als gerade (für mich nicht absehbar) geröntgt wurde. Ich spreche die MTRA täglich darauf an, aber sie vergessen es häufig (sagen sie jedenfalls). Wie schätzen Sie die Situation ein? Ich fühle mich damit sehr unwohl.
carottue
Hallo Frau Luna, es ist gut so, dass Sie jetzt nicht im Kontrollbereich arbeiten müssen, obwohl die RöV das rechtstheoretisch unter bestimmten Bedingungen zulassen könnte. Ich bin sicher, dass bei einem Aufnahmearbeitsplatz durch Nichtschließen der Tür zum Röntgenraum während des Auslösens der Röntgenaufnahme in der Regel außerhalb kein Kontrollbereich entstehen würde. Trotzdem wäre diese ´Unsitte´ ein Verstoß gegen das ´Vermeidungsprinzip´ des § 2c RöV (´Strahlenexposition auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich halten´). Es muss ja in dieser radiologischen Abteilung ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt sein (wahrscheinlich der Chefarzt), zu dessen Pflichten es gehören würde, ggf. mit einem ´Machtwort´ diese Nachlässigkeit, die auch die dort tätigen MTRA selbst betrifft, abzustellen. Außerdem gibt es ja in Ihrem Haus auch noch einen Betriebs- bzw. Personalrat, und wenn alles nichts hilft, die zuständige Aufsichtsbehörde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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