Strahlenschutz bei CT und Mammographie

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Meine Kolleginnen sind von einer Aktualisierung gekommen und haben einige Neuerungen mitgebracht, die aber doch gerne von einem Fachmann bestätigt haben möchte:
1. welche Strahlenschutzmaßnahmen am Patienten sind Vorschrift bei CT-Untersuchungen.
2. bekommen Patientinnen in der Mammographie einen Strahlenschutz? ( Begründung wir würden uns ja auch hinter die Bleiwand stellen ).
Wo kann man aktuelle geforderte Strahlenschutzmaßnahmen nachlesen?
Vielen Dank im Voraus.
J.Wiener
judith.wiener
Sehr geehrte Frau Wiener, ich möchte zunächst auf eine Richtlinie zur RöV aufmerksam machen, nach der vor Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung und danach alle 5 Jahre eine strahlenschutztechnische Prüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden muss. Diese Richtlinie (´Sachverständigen-Prüfrichtlinie, SV-RL´) finden Sie hier im Forum RöV folgendermaßen: 1) www.forum-roev.de 2)auf der Startseite ´7 Richtlinien/BMU Schreiben´ anklicken 3)In der sich öffnenden Tabelle die SV-RL unter dem Datum 25.08.2011 aufsuchen (´Konsolidierte Fassung ... ´). In dieser SV-RL gibt es u.a. eine Anlage III (´Patientenschutzmittel´). Darin finden Sie dann auch die diesbezüglichen Forderungen für CT und Mammographie. CT: Hodenkapsel, Schilddrüsenschutz bei Schädeluntersuchungen sowie Mammographie: Gonadenschutzschürze. Die SV-RL wird zurzeit novelliert. Was die o.g. Patientenschutzmittel betrifft, so wird zukünftig die Forderung nach Gonadenschutzschürze bei der Mammographie entfallen, weil deren Effektivität bei den dort sehr kleinen Dosiswerten vernachlässigbar ist. Ich persönlich sehe das auch so. Der genannte Vergleich zwischen der in beiden Fällen durch Streustrahlung entstehenden Personal- und Patientenexposition bei der Mammographie hinkt natürlich gewaltig, denn das Personal kann ja viel häufiger exponiert werden. Deshalb ist der Aufenthalt hinter einer Bleiacrylglasscheibe durchaus sinnvoll. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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