Sehr geehrter Prof.Ewen
Ich arbeite seit 23 Jahren als OP-Pfleger im Bereich der Gefäßchirurgie und Unfallchirurgie. In unserem Bereich wird unter anderem auch die interventionell periphäre DSA, PTA inkl. Stentangioplastie und EVAR durchgeführt.
Bisher habe ich dabei immer eine s.g. chirurgische Halbschürze mit Klettverschlüssen nach Din EN 61331-3 (PB 0,5) inkl Strumaschutz getragen. Die Schürze deckt die Flanken mit ab. Auch wird der vorgeschriebene Strahlendosimeter immergetragen.
In den Dosimeterprotokollen ist bisher nie eine Strahlenexposition nachgewiesen worden !
Nun kommt die Diskusion auf, das in diesen Bereichen eine Rundumschutzschürze vorgeschrieben sei?
Wenn es so ist, müsste man es hinnehmen. Es wäre körperlich aber eine zusätzliche Belastung, zum eh schon anstrengenden Beruf.
Der Vorteil der ´chirurgischen Roentgenschürze´ ist der, sie nach Beendigung der Strahlenexposition abwerfen zu können und beim Rest der OP eben ohne diese Last am OP-Tisch zu stehen.
Im Netz finde ich leider keine aussagekräftigen Texte, die dieses Problem eindeutig beantworten.
Ich würde mich freuen, hierzu mehr Informationen zu erhalten.
MfG R. Schwark
Strahlenschutz bei chirurgischen Eingriffen
Sehr geehrter Herr Schwark, im Anhang A der DIN 6815 ist die Art der Schutzkleidung für das Personal in Abhängigkeit von der Art der radiologischen Tätigkeit zusammengestellt. Man unterscheidet in der Tabelle A.1 zwischen „leichter“ (0,25 mm Pb-Gleichwert) und „schwerer“ (0,35 mm Pb) Schürze sowie zwischen „leichter“ (0,25 mm Pb) und „schwerer“ (0,35 mm Pb) geschlossener Schürze. Mit „Schürze“ ist die „Standard“schürze gemeint, die in der Röntgendiagnostik üblicherweise getragen wird und die den frontalen Bereich der Person vom Hals bis etwa zu den Knien abdeckt einschließlich der Schulterblattpartien. Der Begriff „umschlossene Schürze“ meint das, was manchmal auch als „Mantelschürze“ oder „Rundumschürze“ bezeichnet wird. Schürzen mit einem Bleigleichwert von 0,35 mm oder ggf. mehr (es gibt auch Schürzen mit 0,5 mm Pb) schirmen die in der Diagnostik bzw. bei Interventionen übliche Röntgenstrahlung (Streustrahlung) so wirkungsvoll ab, dass man sich nicht wundern muss, wenn auf dem Personendosimeter (getragen unter der Schürze) keine relevante Dosis angezeigt wird. Wichtig ist, was Ihre Fragestellung betrifft, dass z.B. bei Interventionen (oder bei anderen dosisintensiven Untersuchungen, wie Angiographien oder kardiologischen Untersuchungen) die umschlossene Schürze nicht vorgeschrieben (!) ist. Die Zusammenstellung im hier genannten Anhang A der DIN 6815 ist nur „informativ“, also als Empfehlung gedacht. Auch die sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL, s. Internet) spricht in dem Prüfberichtsmuster 2.2.3 („kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte“) nur davon, dass „ggf“ (!) eine umschlossene Schürze („Schutzmantel“) erforderlich sei (Prüfposition 03E01 in der SV-RL). Fazit: Die Entscheidung „geschlossene Schürze bei Interventionen ja oder nein“ liegt nicht bei der zuständigen Behörde oder beim die Einrichtung überprüfenden Sachverständigen sondern bei dem für die betreffende Abteilung zuständigen Strahlenschutzbeauftragten. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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