Strahlenschutz für Patienten

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

ich möchte gerne wissen, ob Patientenschürzen eine CE Kennzeichnung haben müssen und welchen Pb Gleichwert der Röntgenschutz für Patienten haben muss.
Vielen Dank und herzliche Grüße A.Mack
annettemack
Sehr geehrte Frau Mack, ja, Patientenschutzmittel (zum Beispiel Patientenschutzschürzen) sind Medizinprodukte und müssen CE-gekennzeichnet sein. Details (Maße, Bleigleichwerte, etc.) findet man in der DIN EN 61331-3 von Februar 2015: ´Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 3: Schutzkleidung, Augenschutz und Abschirmungen für Patienten´. Die Bleigleichwerte liegen bei den meisten Patientenschutzmitteln zwischen 0,5 und 1,0 mm. Falls die genannte Norm für Sie nicht verfügbar sein sollte, kann man auch im Internet auf der Basis diesbezüglicher Informationen z.B. von Herstellern oder auch aus anderen Quellen fündig werden (Eingabe beispielsweise von Begriffen wie Patientenschutzschürzen, Röntgen). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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