Sehr geehrter Herr Professor,
muss bei Betrieb eines stationären Röntgengerätes in einer unfallchirurgischen Praxis ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden; und wenn ja sind dann besondere Kurse zu absolvieren oder reicht die Fachkunde Stahlenschutz. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MFG
Strahlenschutzbeauftrageter Rönten in der Unfallchirurgischen Praxis
Sehr geehrter Herr Dr. Neuhaus, ja, in jedem Fall! Normalerweise übernimmt der Praxisinhaber diese Rolle. Wie auch immer, es muss jedenfalls ein/e Arzt/Ärztin sein und diese Person muss über Fachkunde im Strahlenschutz verfügen (schauen Sie auch in den § 13 RöV, unter anderem in die dortigen Absätze 2 und 3). Irgendwelche anderen Kurse, die speziell besucht werden müssten, damit man Strahlenschutzbeauftrager werden kann, sieht die RöV nicht vor. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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