Sehr geehrter Herr Prof Ewen,
ich bin als Strahlenschutzbeauftragter einer Firma bestellt worden, die sich mit Entwicklung und Herstellung von diagnostischen Röntgenapparaten (Prototypen und Serienprodukten) für Humanmedizin beschäftigt. Ich bin kein Mitarbeiter dieser Firma. Mein gewöhnlicher Sitz (Büro) befindet sich außerhalb der Firmenräumlichkeiten, allerdings im selben Gebäude und alle Räume der Firma sind in 1-2 Minuten zu erreichen.
Vor einiger Zeit hat die Firma ein neues (elektronisches) Zugangssystem zu den Räumlichkeiten (Büros und Laborräumen) eingeführt, zu dem ich keinen Zugang mehr bekommen habe. Somit bin ich ´ausgesperrt´ worden und kann die Räume der Firma ohne Begleitung einer berechtigten Person nicht mehr betreten.
Meiner Auffassung nach müsste mir, als Strahlenschutzbeauftragtem, ein uneingeschränkter Zugang zu allen Räumlichkeiten gewährt werden (ggf. eingeschränkt auf die Laborräume, wo Röntgengeräte betrieben bzw. aufbewahrt werden).
Wo finde ich bitten entsprechende Paragraphe, die diese Berechtigung eindeutig regeln?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Kamm
Strahlenschutzbeauftragter - Zugangsberechtigung?
Diese Anfrage (Nr. 2958) wurde zweimal gestellt (siehe Nr. 2957). K. Ewen
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