Strahlenschutzbeauftragter

Kann eine MTRA mit aktueller Fachkunde Strahlenschutzbeauftragte werden??

Auf einer Weiterbildung habe ich solches gehört. kann aber keine schriftlichen Unterlagen weder Rö V noch MTA Gesetz dazu finden.
MfG

Heidrun krach
heidrun.krach
Sehr geehrte Frau Krach, aus unserer Sicht und den bisherigen praktischen Erfahrungen kann eine MTRA mit aktueller Fachkunde im Strahlenschutz durchaus zur Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich diese Bestellung zur Strahlenschutzbeauftragten aufgrund der eingeschränkten Fachkunde im Strahlenschutz nur auf einen begrenzten innerbetrieblichen Entscheidungsbereich beschränken kann. Die Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeit, die sich auf die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen bezieht, bleibt Personen vorbehalten, die den ärztlichen Beruf ausüben dürfen und über Fachkunde im Strahlenschutz verfügen. In der Zusammenfassung heißt dies, eine MTRA kann dann als Strahlenschutzbeauftragte für einen begrenzten innerbetrieblichen Entscheidungsbereich, wie z.B. Durchführung und Organisation der Qualitätssicherung und der Personendosimetrie, bestellt werden, wenn es einen strahlenschutzbeauftragten Arzt gibt, der die Leitung und Beaufsichtigung der gesamten auf den Menschen bezogenen Tätigkeit wahrnimmt. Die Aufgaben des strahlenschutzbeauftragten Arztes kann natürlich auch der fachkundige Strahlenschutzverantwortliche wahrnehmen (wie im niedergelassenen Bereich). In der RöV ist nicht explizit ausgeführt, wer Strahlenschutzbeauftragter sein darf. Dies ist aber auch nicht notwendig, da nach § 3 Abs.3 Nr. 1 RöV grundsätzlich ein „Arzt“ mit der erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich ist und weitere Strahlenschutzbeauftragte nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die vorgesehene Tätigkeit (Entscheidungsbereich) verfügen müssen. Vergleichbare Regelungen finden sich auch in der Strahlenschutzverordnung. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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