Strahlenschutzbeauftragter

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen

gibt es eine Verpflichtung den Strahlenschutzbeauftragten eines Krankenhauses
auf der Website zu benennen. Ich denke nein, bin aber mit dieser Frage und Vermutung konfrontiert worden.
Vielen Dank für Ihre Antwort

MFG
Dr. Hartmann
Holger.Hartmann
Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann, hier mit Unterstützung eines im Strahlenschutzrecht sehr gut informierten Kollegen die Antwort auf Ihre Frage: Der Strahlenschutzbeauftragte ist Teil der Strahlenschutzorganisation eines Unternehmens und nach den Vorschriften der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung ordnungsgemäß schriftlich zu bestellen. Hierüber zu informieren sind innerbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Betriebs- (Personal-) Rat und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Außerdem muss eine Mitteilung über die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Natürlich sollten auch alle in diesen Bereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert sein, wer zuständiger Strahlenschutzbeauftragter ist und wie man diesen erreicht. Eine Information nach außen auf einer Website oder mit Aushang o.ä. ist weder erforderlich noch vorgesehen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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