Sehr geehrter Herr Prof. Even,
ist es richtig, dass ein Strahlenschutzbeauftragter zu jeder Zeit, also auch nachts bei Notfällen erreichbar und innerhalb von 15 min. am Untersuchungsplatz sein muss ?
Das würde ja bedeuten, dass nicht nur der Chefarzt als Str.Sch.Beauftragter bestellt wäre sondern auch alle Hintergrund diensttuenden (z.B.) Oberärzte !?
Eine Überprüfung unseres HKL durch das Amt für Arbeitsschutz argumentiert entsprechend.
Vielen Dank für eine Antwort.
Strahlenschutzbeauftragter
Sehr geehrter Herr Heidgen, grundsätzlich teilen wir die Auffassung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Immer dann, wenn eine Röntgeneinrichtung betrieben wird, muss ein bestellter Strahlenschutzbeauftragter erreichbar sein, der in einer angemessenen Zeit am Betriebsort sein kann, um dort erforderlichenfalls eingreifen und die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Es sind daher ausreichend Strahlenschutzbeauftragte vom Strahlenschutzverantwortlichen zu bestellen. Was eine ´angemessene Zeit´ ist, hängt sicher vom Gefahrenpotential ab und sollte bei Unsicherheiten mit der Aufsichtsbehörde abgesprochen werden. Eine pauschale Festlegung auf maximal 15 Minuten ist uns nicht bekannt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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