Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
1. Frage) warum existieren eigentlich die RöV und StrlSchV immer noch parallel? Viele Inhalte (z.B. Strahlenschutzgrundsätze, Grenzwerte, etc.) sind identisch. Gibt es behördliche Bestrebungen eine gemeinsame Verordnung/Gesetz zu schaffen? Für die anknüpfenden Richtlinien (z.B. Fachkunderichtlinien), Normen, Anzeigen, Genehmigungen, etc. wäre der Aufwand (entsprechenden Paragraphen anpassen) natürlich enorm...
2. Frage) in den amtlichen Dosimetern werden Filme eingelegt. Wird es da nicht bald zu Engpässen kommen, weil die Hersteller die Filmproduktion einstellen/runterfahren werden bzw. die Kosten in absehbarer Zeit steigen? Werden die Filmdosimeter durch beispielsweise TLD ersetzt? Gibt es dazu bereits Informationen?
3. Frage) der Grenzwert für die Teilkörperdosis der Augen wird auf 20mSv/a bis spätestens Februar 2018 herabgesetzt. Muss die Augendosis in jedem Fall bestimmt werden, auch wenn eine Bleiglasbrille (0,5mm Pb) getragen wird? Oder verhält es sich hier genauso wie mit dem Körperdosimeter, welches unter der Schürze getragen wird und überwiegend 0mSv/Monat anzeigt. Anders herum gefragt: kann man auf das amtliche Augendosimeter verzichten, wenn man die Bleiglasbrille/-visier trägt (oder Bleiglasscheibe verwendet) oder geht es hier um die Möglichkeit der Grenzwertüberschreitung?
Wie würden Sie im praktischen Strahlenschutz vorgehen?
Ich stelle mir folgenden Ablauf vor:
- Personenkreis ermitteln, bei denen eine erhöhte Augendosis in Frage kommt
- dieser Personenkreis trägt ein Augendosimeter (Schläfe) über einen längeren Zeitraum (3-6 Monate)
- für eine konservative Abschätzung den höchsten Monatswert unter Berücksichtigung der Häufigkeit und Strahlzeiten auf ein Kalenderjahr hochrechnen
- Auswertung:
- die Abschätzung ist weit unter den 20mSv: keine Brille und kein Augendosimeter
- bei Abschätzung wird der Grenzwert zu 3/10 ausgeschöpft: Augendosimeter *oder* Brille
- Alternative: grundsätzliche innerbetriebliche Festlegung, dass eine Brille getragen werden muss und somit keine amtliche Überwachung der Augendosis zu erfolgen brauch
Großen Dank und viele Grüße
Strahlenschutzgesetzgebung und amtliche Überwachung
Hallo Kathrin, gute Fragen und Überlegungen (das vorab)! Zu den Fragen: 1) RöV und StrlSchV werden im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in nationales Gesetz (muss bis 2018 erfolgt sein) zum Strahlenschutzgesetz zusammengefügt. 2) Nach Schätzungen von amtlichen Messstellen werden Filme für die Personendosimetrie noch einige Jahre (könnten noch 10 Jahre sein) verfügbar sein. An anderen Messtechniken (z.B. TLD) wird natürlich gearbeitet. Nähere Informationen dazu z.B. von Helmholtz-Zentrum München oder Materialprüfungsamt Dortmund (Kontakte: s. Internet). 3) Die messtechnische Erfassung der Augenlinsendosis wird in der Tat ganz aktuell durch die zu erwartende deutliche Reduzierung des Grenzwertes auf 20 mSv/a. Ich weiß noch nicht, wie dann die diesbezügliche in dem neuen Strahlenschutzgesetz zu formulierende Regelung aussehen wird, aber ich kann mir nicht denken, dass man zwischen dem Tragen einer Bleiglasbrille oder der Nutzung des von Ihnen erwähnten geräteintegrierten Streustrahlenschutzes und einem Augendosimeter wählen darf. Man kann ja auch nicht wählen zwischen dem Tragen einer Schutzschürze und der Nutzung eines Personendosimeters. Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung eines Augendosimeters wird voraussichtlich, wie auch sonst bei Teilkörperdosimetern (z.B. Fingerringdosimeters), beim Strahlenschutzbeauftragten liegen. Möglich ist eine Regelung, die wir ja anderweitig auch schon kennen, dass die Nutzung eines Augendosimeters dann nicht erforderlich ist, wenn voraussichtlich 30 % des entsprechenden Grenzwertes (hier: 20 mSv/a) nicht überschritten wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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