Strahlenschutzkurs für OP-Pflege

Sehr geehrte Damen und Herren,

das OP-Pflegeopersonal in unserem Haus, schaltet den C-Bogen ein, fährt ihn über den Patienten. Der Operateur zieht sich steril den C-Bogen an die zu röntgende Stelle und der Operateur löst den Fußtritt des C-Bogens aus.
Das OP-Pflegepersonal druckt nach dem Röntgen die Bilder aus, schaltet das Gerät ab und reinigt dieses.
Benötigt das OP-Pflegepersonal für diese Tätigkeiten einen Strahlenschutzkurs mit den nach 5jahren verbundenen Auffrischungskurs? Oder ist dies noch kein Bedienen im eigentlichen Sinn der Röntgenverordnung?

Vielen Dank für die Antwort
dsimon
Sehr geehrter Herr Simon, was Sie hier hinterfragt haben, ist das, was man in der RöV als ´technische Durchführung´ bezeichnet (§ 2 Nr. 7). Man muss in Ihrem Fall betonen, dass Sie mit ´Einschalten des C-Bogens´ nur das elektrische Einschalten meinen und nicht die Einschaltung der Strahlung. Das macht ja der Operateur (der Arzt). Unter dieser Voraussetzung neige ich zu der Auffassung, dass diese von Ihnen geschilderte Tätigkeit des OP-Pflegepersonals die Kriterien der ´technischen Durchführung´ nicht erfüllt. Das kann aber auch anders interpretiert werden. Z.B. ist das ´Fahren über den Patienten´ schon als Lagern oder Zentrieren zu sehen? Weil hier möglicherweise über Grundsätzliches zu entscheiden ist (vielleicht nicht nur in Ihrem Haus), möchte ich empfehlen, die Meinung der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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