Thoraxröntgen bei Flücjtlingen

Sehr geehrter Hr. Prof. Ewen,
gemäß Infektionsseuchschutzgesetz wird vom Gesundheitsamt, das die Asylbewerber betreut und vorher medizinisch untersucht hat, eine Thoraxaufnahme zum Ausschluss einer TB indiziert. Können diese Aufnahme von einer MTRA ohne Anwesenheit eines Radiologen durchgeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen
trost
Sehr geehrter Herr Trost, die Stellung der rechtfertigenden Indikation entfällt bei Untersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 3 RöV). Aus diesem Grund muss deswegen auch kein im Strahlenschutz fachkundiger Arzt anwesend sein. Die technische Durchführung darf durch eine MTRA erfolgen, die nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 RöV nicht unter ´ständiger Aufsicht´ tätig werden muss. Die Befundung darf aber nur durch einen entsprechend im Strahlenschutz fachkundigen Arzt oder durch einen Arzt mit Kenntnissen unter der ständigen Aufsicht eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes erfolgen. Ort der Untersuchung und Ort der Befundung müssen aber nicht dieselben sein. Wichtig ist, dass auch bei Röntgenuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz die Frage einer möglichen Schwangerschaft und die Frage nach dem Alter der zu untersuchenden Person geklärt werden müssen (vgl. hierzu § 36 Infektionsschutzgesetz und § 23 Abs. 3 RöV). Hier ist zu prüfen, inwieweit diese Fragen berufsrechtlich delegierbar sind. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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