Tomosynthese

Sehr geehrter Herr Prof. Even,

die Aufsichtbehörde verlangt nun eine Genehmigung für die Tomosynthese im Rahmen des Mammografie-Screening. Die Auflagen sind, das die Geräte nach DIN 6868-162 abgenommen sind und mit geeigneten Mitteln nachgewiesen wird, daß sich das Strahlenfeld, auch in Tomo-Modus, nicht über den Patientenlagerungstisch hinaus erstreckt.
Leider kann ich in der DIN über die Strahlenfeldbegrenzung im Tomo-Modus nichts finden.
Kennen Sie die Hintergründe darüber und die Rechtsgrundlage?
MfG
A.Schwennicke
A.Schwennicke
Sehr geehrter Herr Schwennicke, zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung im Rahmen der Nutzung der Tomosynthese im Mammographie-Screening (´Genehmigung für die Tomosynthese in der Abklärungsdiagnostik im Rahmen des Screenings´) existiert zu diesem Thema eine Mustergenehmigung aus dem Land NRW. Nach einem Beschluss im Länderausschuss RöV erstellen alle entsprechend zuständigen Behörden in Deutschland nach diesem Muster die Genehmigung für die Tomosynthese in der Abklärungsdiagnostik im Rahmen des Screenings. Zu dieser Mustergenehmigung gehört eine Anlage (ein Beiblatt), die zusätzliche Prüfpositionen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung enthält. Eine der zusätzlichen Prüfpositionen, die über die Anforderungen der DIN 6868-162 hinausgehen (die Tomosynthese ist nicht Gegenstand der Norm, sie wird erst in einem jetzt laufenden Normungsverfahren behandelt), ist die Überprüfung der seitlichen Überstrahlung im Tomo-Modus. Man hat mir folgende Methode zur Überprüfung dieser möglichen seitliche Überstrahlung genannt: Man benötigt dazu ein sog. strahlungsempfindliches Lineal. Diese Lineale wurden allerdings für die konventionelle Radiographie ausgelegt. Daher muss eine hohe Exposition gewählt werden (> 140 mAs). Der Detektor sollte dann mit einer Stahlplatte, die diesen vollständig abdeckt, geschützt werden. An sich müssten jetzt alle zuständigen Behörden über die notwendigen Anforderungen im Rahmen des o.g. Genehmigungsvefahrens informiert sein, so dass man dort sicherlich weitere Auskünfte geben könnte. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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