Überstrahlung / Gonadenschutz

Guten Tag Herr Prof. Ewen, besten Dank für Ihre prompte Rückantwort auf meine erste Frage. Erlauben Sie mir bitte eine kurze Nachfrage: Ist es ausgeschlossen, dass eine Arzthelferin zu lange mit dem Finger auf dem Einschaltknopf bleiben kann? Wie kann ich mir, als Laie, das vorstellen? Zählt sie rückwärts (´drei, zwei, eins, aus´) und/oder macht der Röntgenapparat das automatisch, nachdem der Einschaltknopf betätigt wurde (ähnlich wie bei der Selbstauslöser-Funktion einer Fotokamera)? Danke, freundlichen Gruß.
cooperfahrer
Hallo Christian, das Einschalten der Strahlung bei einer Röntgenaufnahme geschieht durch Knopfdruck seitens der Assistentin. Das Abschalten der Strahlung und damit die Beendigung der Aufnahme kann (ohne Zutun der Assistentin) auf zweierlei Arten geschehen: Meistens mit Hilfe einer Belichtungsautomatik (BA), welche die Dosis am Bildempfänger misst oder errechnet und die Strahlung bei einem bestimmten Wert abschaltet, der für eine befundbare Bildqualität sorgt. Manchmal wird eine Röntgenaufnahme auch mit sog. freier Belichtung hergestellt, also ohne BA, indem manuell von der Assistentin ein bestimmtes mAs-Produkt eingestellt wird, was dazu führt, dass bei Erreichen dieses Wertes die Strahlung abschaltet und die bei diesem Vorgang resultierende Dosis am Bildempfänger ein befundbares Bild erzeugt. Bei einem möglichen Versagen der Aufnahmeabschaltung in beiden Fällen (Abschaltung durch BA oder durch Erreichen des eingestellten mAs-Produktes) übernimmt eine vorgeschriebene, in allen Röntgenaufnahmegeräten eingebaute Sicherheitsvorrichtung das Abschalten der Röntgenstrahlung, und zwar bei Dosiswerten, die für den Patienten noch keine ernst zu nehmende strahlenbiologische Gefährdung bedeuten. Röntgendiagnostikeinrichtungen müssen vor ihrer Inbetriebnahme und in regelmäßigen Zeitabständen technisch überprüft werden. In diesen Prüfungen ist auch der Test des hier beschriebenen Abschaltsystems enthalten. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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