Sehr geehrter Professor Ewen,
gibt es Vorgaben, in welcher Form die jährliche Unterweisung nach § 36 RöV für Mitarbeiter einer radiologischen Praxis erfolgen muss?
Ist zwingend eine mündliche Unterweisung erforderlich, oder kann die Unterweisung beispielsweise auch durch eine PowerPoint-Präsentation oder ein ausgedurcktes Dokument erfolgen, das der Mitarbeiter eigenständig durcharbeitet, sofern ihm die Möglichkeit gegeben wird bei Fragen den SSB zu kontaktieren?
Unterweisung nach § 36 RöV
Sehr geehrte Frau Gaby H., nein, es gibt keine Vorgaben, in welcher Form eine Unterweisung nach § 36 RöV zu erfolgen hat.Ein grobe Inhaltsangabe ist in Abs. 1 des § 36 enthalten (Arbeitsmethoden, Gefahren, Sicherheits- und Schutzmaßnahmen ferner wesentliche Inhalte der RöV, der Genehmigung bzw. Anzeige sowie der Strahlenschutzanweisung).Auch ist eine mündlich durchgeführte Unterweisung keineswegs zwingend. Beispielsweise wäre die von Ihnen beschriebene Vermittlung der Unterweisung durchaus akzeptabel. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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