Verbindlichkeit Ergebnisse 74. Sitzung LA-RöV

Sehr geehrter Prof. Ewen,

Vielen Dank für die elaborierte Antwort. In unserem Falle geht es primär um die Einführung der neuen DIN 6868-157 zur Abnahmeprüfung von Monitoren. Bisher wurde diese nach der DIN 6868-57 durchgeführt und soll nun nach dem 01.05.2015 (interessanterweise ist das Rundschreiben ja später datiert) anhand der neuen DIN durchgeführt werden. Ich kann Ihren Ausführungen also entnehmen, dass dieses Rundschreiben zwar nicht den Rechtscharakter einer Verordnung/Richtlinie hat, man jedoch gut daran täte, diese bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten durch die Verabschiedung einer aktualisierten QS-RL anzuwenden ?
secondresort
Sehr geehrter Herr Schröder, um es klar auszudrücken: Es ist kein Inkrafttreten einer ´aktualisierten´ QS-RL zu erwarten, sondern das genannte Rundschreiben als solches übernimmt die Anweisung, dass die darin beschriebenen Vorgehensweisen in die Praxis umgesetzt werden sollen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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