Es gehört zu den Standardsätzen in Strahlenschutzkursen, dass Seitenvergleichsaufnahmen von Gelenken oder knöchernen Strukturen (insbesondere bei Kindern) obsolet sind. Schaut man sich Leitlinien an (z.B. zur Diagnostik von Humeruskopfverletzungen bei Kindern) wird auf Vergleichsaufnahmen verwiesen. Im praktische Alltag resultiert ein ständiges Tauziehen, bei dem der Strahlenschutz (bzw. die mahnende MTRA) unterliegt Was ist nun bindend und wie können wir uns im fortwährenden Streit zwischen Strahlenschutz einerseits und geforderter Diagnostik anderseits sachlich richtig und fundiert verhalten. Über weiterführende Hinweise (Literatur) wäre ich sehr dankbar.
Vergleichsaufnahmen in der Traumatologie udn Orthopädie
Sehr geehrte/r Frau/Herr Ullrich, hier eine Antwort meines radiologischen Kollegen: Die Skelettdiagnostik im Kindes- und Jugendalter erfordert eine eingehende Erfahrung, da das wachsende Skelett mit seinen Knochenkernen und Aufhellungslinien den Unerfahreneren - auch unter Hinzuziehung entsprechender Literatur - oft überfordert. Bei Vorliegen diesbezüglicher Erfahrung kann eine Vergleichsaufnahme der Gegenseite durchaus sinnvoll sein. Eine generelle Anfertigung von Vergleichsaufnahmen ist jedoch aus Sicht des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigt. Auch darf eine Vergleichsaufnahme nur nach Beurteilung der Primäraufnahme angefertigt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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