Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
bei digitalen Röntgensytemen werden allgemein die erzeugten Daten im Systemrechner voerab abgeelgt/gespeichert. Bei der Versendung in das PACS ist zu beobachten das die Daten vorher reduziert werden, so z.B. in eine 512-Matrix. Dies führt dazu das die Ortsauflösung stärker abgestuft, aus dem PACS heraus betrachtet, angezeigt wird als dokumentiert.Schon am 4.4.2006 machte das Bayerische Staatsministerium darauf aufmerksam das dieses Vorgehen nicht der Forderung nach verlustfreier Archivierung (§28 Abs.5 und 6 RöV) entspricht. Weder die technische noch die diagnostische Aussagekraft bleibt damit erhalten.
Können Sie mir erklären warum auch heute noch so verfahren wird, bzw. auch Neugeräte so eingestellt werden?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße! Ralf Stolpe-Jazbinsek
Verlustfreie Archivierung
Sehr geehrter Herr Stolpe-Jazbinsek, wir gehen davon aus, dass eine Komprimierung elektronischer (digitaler) Daten durch Reduzierung der Matrix auf 512 x 512 mit einem dadurch verbundenen Verlust an Ortsauflösung nicht im Sinne des § 28 Abs. 5 letzter Satz RöV sein kann. Wir sind damit einer Meinung mit der Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums. Wir können fachlich-sachlich nicht erklären, warum (von wem auch immer) bei Neuanlagen so verfahren wird. Möglicherweise hat sich die schon viele Jahre bestehende Forderung in der RöV nach Datenkomprimierung nur bei Wahrung einer verlustfreien diagnostischen Aussagekraft immer noch nicht überall herumgesprochen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld