Voraussetzungen zum Arbeiten in Radiologie gestern und heute

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ewan
1978 - 1881 habe ich die MTA Schule in Hamburg besucht, jedoch beim Examen leider keinen Erfolg gehabt. Weil ich jung und dumm war habe ich es auch nicht wiederholt.
Wie das Leben so spielt bin ich dann doch in der Radiologie gelandet und arbeitete dort 30 Jahre lang - mit Teilnahme an Bereitschaftsdiensten u. in sämtlichen Bereichen eingearbeitet. (Fachkunde für Strahlenschutz 1988 und regelmäßige Auffrischung)
Jetzt bin ich seit 24 Jahren im Diakoniekrankenhaus angestellt und wurde dort vor ca drei Jahren auf ein MTA Gehalt hochgestuft, leistungsbedingt.
Vor einem halben Jahr hat der Praxisinhaber gewechselt (Praxis im Krankenhaus) und dieser hat mir mitgeteilt,ich dürfte nicht mehr bei ihm arbeiten. Seitdem stehe ich vor einem Scherbenhaufen - ich bin jetzt 59 Jahre alt.
Habe mich versucht schlau zu machen und das aktuelle Strahlenschutzgesetz und die Rö Verordnung stimmen wohl mit diesen Tatsachen überein.
Vor 24 Jahren durfte ich in diesem Beruf arbeiten und heute darf ich es nicht mehr. Gab es bei den Änderungen der Strahlenschutzgesetze bezgl. der Möglichkeiten der Beschäftigung irgendwelche Übergangsfristen, oder die Möglichkeit der Anerkennung von Fachkunde?
Mir ist bekannt, dass ich eigentlich schon seit diversen Jahren nicht mehr hätte arbeiten dürfen, aber weder unser Strahlenschutzbeauftragter noch das Diakoniekrankenhaus haben mich jemals darauf hingewiesen.
Mein Leben und meine berufliche Zukunft sind sozusagen ´Im Eimer´ und wie es dazu kommen konnte interessiert heute niemanden mehr außer mir.
Der Chef der MAV hat mir berichtet es gäbe ev. eine Möglichkeit die langjährige Erfahrung anerkennen zu lassen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüssen
suekomm
Sehr geehrte Frau Kommert, um Ihnen einen Rat geben zu können, müssen wir Ihre Sachstandsbeschreibung etwas eingrenzen und teilweise interpretieren. Wenn wir Sie richtig verstehen, dann haben Sie im Jahr 1981 die Ausbildung zur MTRA nicht erfolgreich beendet. In Folge dessen haben Sie auch nicht die Berufserlaubnis zur Ausübung des MTRA-Berufs erhalten. Später, im Jahr 1988, haben Sie aufgrund der nicht erfolgreich abgeschlossenen MTRA-Ausbildung die Kenntnisse im Strahlenschutz nach der RöV vom 8.1.1987 erworben (nach unserer Meinung können das nur die Kenntnisse im Strahlenschutz gewesen sein, denn Fachkunde für die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen bekamen auch schon im Jahr 1988 nur MTRAs im Rahmen der Berufserlaubnis). Diese Kenntnisse haben Sie sich dann von der zuständigen Stelle bescheinigen lassen (vergleiche Paragraph 23 der RöV in der Fassung vom 8.1.1987) und vor dem 1.7.2007 fristgemäß und dann regelmäßig aktualisiert. Wenn wir Ihre Anfrage bis hierhin richtig verstanden haben, dann verfügen Sie immer noch über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach der RöV, um unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenuntersuchungen technisch durchzuführen. Scheinbar hat sich für Sie in den letzten Jahren hier nichts geändert. Eine Fachkunde im Strahlenschutz, wie Sie MTRA für die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen ohne Beaufsichtigung durch einen fachkundigen Arzt besitzen, konnten Sie aufgrund der Vorgaben des MTA-Gesetzes und der RöV in der Vergangenheit nicht erwerben, und das wird auch heute nicht möglich sein. Aus unserer Sicht können Sie unter den geschilderten Randbedingungen weiter tätig sein. Sollten wir jedoch etwas aus Ihrer Anfrage falsch verstanden oder interpretiert haben, dann empfehlen wir Ihnen, den Fall mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt, Bezirksregierung, Arbeitsschutzamt .......) zu besprechen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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