Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ist es zulässig bei eingeschaltetem (Schlüsselschalter) Sicherheitskreis und der darin integrierten überwachten Warnleuchte, die Röntgenstrahlung zeitweise aus zu schalten und dabei die Warnlampe an zu lassen? Der Sicherheitskreis und die damit verbundenen Abschaltung bleibt dabei aktiv.
Mit freundliche Grüßen
Adrian Beining
Warnleuchte
Sehr geehrter Herr Beining, Warnleuchten sollen nach den technischen Vorschriften (in der Sachverständigen-Prüfrichtlinie, SV-RL, dort z.B. Berichtsmuster 2.1.1 für ortsfeste technische Röntgeneinrichtungen; SV-RL: siehe Internet oder in DIN 54113-2) anzeigen, dass die Hochspannung an der Röntgeneinrichtung eingeschaltet ist bzw. dass Röntgenstrahlung erzeugt wird. Eine Warnlampe, die das zwar ordnungsgemäß tut, aber auch leuchtet, wenn die Röntgenstrahlung zeitweise ausgeschaltet ist, kann dazu führen, dass man ihre Anzeige nicht mehr ´ernst nimmt´. Wenn ich Sachverständiger wäre, würde ich eine derartige Warnleuchte bemängeln. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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