Warnleuchte Frage 2572

Sehr geehrter Prof. Ewen,

danke für Ihre Antwort, aber ich möchte doch nochmal nachfragen.

Ein Abschalten der Röntgenenergie kann aber muss nicht zwingend über die Hochspannung geschehen.
Eine Reduktion der Heizleistung oder die Verwendung einer Gitterröhre ermöglichen ebenfalls ein Abschalten der Röntgenleistung.
Wenn nun in einem industriellen Fertigungsprozess ein Produkt automatisch in (durch) eine Röntgenvorrichtung gefördert wird und eine mehr oder weniger wiederkehrende Produkttaktungsänderung, mit Unterbrechungen, stattfindet müsste demnach die Strahlung ständig an bleiben obwohl in den Taktpausen dies nicht nötig ist. Eine immer wiederkehrende Einschaltung über den Schlüsselschalter ist hier nicht möglich, da sich dort nicht ständig Personal befindet und der ganze Prozess, wie gesagt, automatisch abläuft wobei ein Bediener das richtige Ein- Ausschalten nicht steuern könnte ! Ein Anlassen der Röntgenleistung würde, abgesehen davon dass sie dem Grundsatz „nur einschalten wenn nötig“ widerspricht, sowie eine unnötige Lebensdauerreduzierung der Röhre und besonders der Röntgenkamera eintritt.
Wäre es nicht doch möglich die Röntgenleistung, bei eingeschalteter Warnleuchte, ab zu schalten?
Ich würde das so definieren wollen. Das Gerät ist in Betrieb und zeigt damit an, dass Röntgenstrahlung vorhanden bzw. vorhanden sein kann. Nur wenn die Warnleuchte aus ist, ist das Gerät in einem Zustande in dem keine Röntgenenergie erzeugt werden kann.
Eine Anmerkung noch: Das Gerät ist im Sinne der RöV ein Vollschutzgerät bzw. neu ein Basisgerät jedoch keine messbare Strahlung außerhalb und an den Zuführöffnungen.
Mir sind Prozesse bekannt bei denen im Verhältnis 1 zu 9 mit einer Gitterröhre gearbeitet wird. Hierbei ist die Röhre nur zu 10% der Zeit an und in den restlichen 90% wird eine Bildanalyse durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Beining
beining
Sehr geehrter Herr Beining, so wie Sie die Situation jetzt schildern, hört sich das etwas anders an als in Ihrer Forumanfrage Nr. 2572. Aus der Frage 2572 habe ich nicht entnehmen können, um welche Betriebsweise es sich bei Ihnen handelt (kontinuierliche Produktüberwachung mit offensichtlich regelmäßigem Ein- und Ausschalten der Röntgenstrahlung). Die Warnleuchte zeigt bei Ihnen die „Einschaltung“ des gesamten Prüfvorgangs an. Sie bleibt also während des getakteten („Strahlung regelmäßig ein und aus“) Prüfvorgangs eingeschaltet. Wichtig ist auch, dass Sie jetzt erwähnt haben, dass dieses Gerät physikalisch/technisch einem Basisschutzgerät entspricht und eine Ortsdosisleistung außerhalb nicht messbar ist. Diese Betriebsweise könnte ich jetzt akzeptieren. Entscheidend ist aber, was der Sachverständige, der die Einrichtung überprüfen wird oder schon überprüft hat, dazu sagen wird oder gesagt hat. Sollten diesbezüglich Diskrepanzen bestehen, wird die zuständige Behörde das entscheiden müssen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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