Wer darf Patient am Röntgenstativ halten?

Darf MTRA Patienten beim röntgen am Wandstativ halten ? Wer kann Patient während röntgen halten.
w.bergmann1
Sehr geehrter Herr Bergmann, die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchungen (Definition: siehe § 2 Nr. 7 RöV), wozu auch das korrekte Lagern der Patienten zählt, gehört zum Berufsbild einer MTRA. Das gilt auch für eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz (siehe § 24 Abs. 2 RöV). Und sollte dieses für eine erfolgreich durchzuführende Röntgenaufnahme notwendige Lagern durch ein unterstützendes Halten ergänzt werden müssen, dann kann und sollte dies durch das Assistenzpersonal einer Röntgenabteilung, dem die technische Durchführung nach der RöV gestattet ist, geschehen. Dabei möchte ich auf das Tragen entsprechender Schutzkleidung (Schürze) besonders hinweisen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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