Abnahme Teleradiologie

Sehr geehrte KollegInnen,

wer darf die Abnahme der Übetragungsgeschwindigkeit und Datenkonsistenz bei der Teleradiologie vornehmen?

Für Befundmonitore gibt es nach RöV bzw. eine klare Regelung. In Praxi wird die Abnahme von Monitor und Verbindung sicherlich häufig kombiniert. Wenn die Erstabnahme des Monitors aber bereits an einem anderen Standort erfolgt ist, müsste doch nur noch die Leitung und Datenkonsistenz abgenommen werden, oder?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung

 

EK_Rad

Sehr geherte Anfragerin/Anfrager,

die Abnahmeprüfung des Befundungsmonitors bezieht sich immer auf die Aufstellungsumgebung. Bei einer Änderung des Aufstellungsortes des Befundungsmonitors kann aus meiner Sicht nur verzichtet werden, wenn am Monitor eine funktionsfähige Raumlichtüberwachung an- oder eingebaut ist. Als Genehmigungsbehörde müsste mir der neue Standort mitgeteilt und die Einhaltung der Raumklasse bestätigt werden. Diesbezüglich sollten Sie sich immer mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um mit dieser abzuklären, ob eine erneute Abnahmeprüfung erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Westhof

Jürgen Westhof

Sehr geherte Anfragerin/Anfrager,

ihre Anfrage hatte noch einen zweiten Aspekt: Wer darf die Abnahmeprüfung des Teleradiologiesystems durchführen.

Nach dem neuen (§ 115 StrlSchV) und auch altem Strahlenschutzrecht sind Abnahmeprüfungen durch den jeweiligen Hersteller oder Lieferanten durchzuführen. Für die Durchführung einer Abnahmeprüfung eines Teleradiologiesystems hat sich bisher kein Anbiter einer Datenleitung gefunden dise durchzuführen. Da die Teleradiologie denm Genehmigungsvorbehalt unterliegt gibt es aber einen Ausweg. Die Genehmigungsbehörde kann im Rahmen des Genehmigungsverfahren bestimmen, wer die Abnahmeprüfung für das Teleradiologiesystem durchführt. In Hessen lasse ich je nach Fall/Situation den MPE, oder Medizintechniker, Sachverständigen oder Dienstleister zur Durchführung der Abnahmeprüfung zu. Leider muss ich Ihnen auch wieder mitteilen, dass Sie sich mit der für Sie zuständigen Gnewhmigungsbehörde diesbezuglich in Verbindung setzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

Sehr geehrter Herr Dr. Westhof,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte ursprünglich nach einer Lösung mit wenig Aufstand und "Heimsuchung" für die Abnahme gesucht. Mittlerweile habe ich aber ähnliche Aussagen von Firmen bekommen.

Beste Grüße

 

T-O Petersen

EK_Rad

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