Abnahmeprüfung Befundmonitore

Liebes Expertenteam, an einem Befundungs-Abreitsplatz in unserem Haus soll der Rechner getauscht werden. Der Monitor bleibt erhalten. Da sich hier das Zusammenspiel Rechner (Grafik-Karte)-Monitor ändert müsste der Monitor entsprechend abgenommen werden. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir die Abnahmeprüfung in Eigenregie durchführen können und nach welcher Norm - der Monitor selbst wurde vor 2015 in Betrieb genommen. Vielen Dank für eine kurze Antwort.

MfG A.B.

A.B.

Sehr geehrter Anfragerin/Anfrager,

nach den Vorgaben der QS-RL sind nach einer technischen Änderung die Teilabnahmeprüfungen immmer nach der aktuellen Norm durchzuführen. Das hätte in diesem Fall eine Teilabnahmeprüfung nach der DIN 6868-157 zur Folge.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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