Liebes Expertenteam, an einem Befundungs-Abreitsplatz in unserem Haus soll der Rechner getauscht werden. Der Monitor bleibt erhalten. Da sich hier das Zusammenspiel Rechner (Grafik-Karte)-Monitor ändert müsste der Monitor entsprechend abgenommen werden. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir die Abnahmeprüfung in Eigenregie durchführen können und nach welcher Norm - der Monitor selbst wurde vor 2015 in Betrieb genommen. Vielen Dank für eine kurze Antwort.
MfG A.B.