Abnahmeprüfung während der aktuellen Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben aktuell folgende Situation und es stellen sich folgende Fragen diesbezüglich:

Kurzinfo zur Situation:

Wir haben vier radiologische PC-Arbeitsplätze, wobei die Befunderstellung bei den Ärzten zu Hause erfolgt (eine Verbindung zum Firmennetzwerk erfolgt über VPN). Die Einführung erfolgte vor einigen Jahren und es wurde zu der Zeit eine Abnahmeprüfung des Arbeitsplatzes durchgeführt und weiterhin findet täglich die Konstanzprüfung mittels einer Software statt.

Leider haben mehrere dieser Arbeitsplätze einen "technischen Schaden", weshalb Neugeräte beschafft wurden. Soweit mir bekannt, muss bei Änderung der Grafikkarten-Spezifikation, eine weitere Abnahmeprüfung durchgeführt werden; in unserem Fall sind die Neugeräte komplett verschiedene Geräte und unterscheiden sich zu den alten Geräten mit neuen (aktuelleren) Komponenten.

Nun meine Frage:

Frage 1: Aufgrund der aktuellen Situation kann der Lieferant/Hersteller keine Abnahmeprüfung durchführen. Besteht hierfür, aufgrund der aktuellen Situation, eine Art "Ausnahmeregelung" und es darf bis zu einem Zeitpunkt X befundet werden und sobald sich die aktuelle Lage beruhigt hat; muss schnellstmöglich eine Abnahmeprüfung nachgeholt werden? Bzw. wo "könnte" man sich eine "vorläufige Zulassung" einholen, damit die Ärzte weiter arbeiten können?

 

Frage 2: Dürfen die Ärzte, solange keine Abnahmeprüfung durchgeführt wurde, PACS-Bilder betrachten? Also ist das Betrachten gestattet und nur solange keine Abnahmeprüfung durchgeführt wurde, die Befundung "verboten"?

 

Ich danke Ihnen im Voraus vielmals und bleiben sie alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Duva

Sehr geehrter Herr/Frau Duva,

natürlich hat die Pandemie ihre besonderen Gesetze. Mir ist allerdings kein Unternehmen bekannt, dass nun keine Servicetechniker mehr herausschickt. Wer verkauft sollte auch vollständige liefern. Wer in der Medizin verkauft hat zu dem eine besondere Verantwortung. Auch wir können uns nicht zurückziehen. Das ist zunächst mal meine persönliche Meinung.

Nun zu rechtlichen Fragestellung. Viele Länder haben für die Zeit der Pandemie ihren Aufsichtsbehörden eine weite Auslegung von Fristen im Strahlenschutzrecht angeraten. Hierzu könnte auch Ihr Fall gehören. Ich würde aber auf jeden Fall eine Abstimmung mit der Behörde suchen und hier nicht eigenständig handeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

 

 

H. Lenzen

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