Aktualisierung Grund.- und Spezialkurs

Hallo Expertenteam,

unlängst hatte ich eine Diskussion mit einem MPE darüber, ob die für das Erlangen der Fachkunde erforderlichen Kurse( Grundkurs und Spezialkurs) in bestimmten Zeitabständen aktualisiert werden müssen weil sie sonst ablaufen und ob dafür die Teilnahme an einem  Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nacht Röntgenverordnung ausreicht auch wenn diese Kollegen gar keine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. 

Der MPE meinte, durch die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs für die Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung können sowohl Grund.- als auch Spezialkurs aktualisiert werden und laufen nicht ab und zwar auch dann nicht, wenn der Teilnehmer an einem solchen Kurs nicht im Besitz einer Fachkunde ist.

Ich hingegen bin der Ansicht, dass sowohl der Grund als auch Spezialkurs als Voraussetzung für das Erlangen der Fachkunde nach spätestens 5 Jahren abgelaufen sind und dann wiederholt werden müssen bzw. eine Aktualisierung durcht einen Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde nicht erfolgen kann. 

Wie sehen Sie diese Angelegenheit ?

Vielen Dank und viele Grüße!

Louis Chevalier

 

 

 

 

Louis Chevalier

Hallo Herr "Chevalier",

die Frage wird im Strahlenschutzrecht in unterschiedlicher Präzession beantwortet. 

So hieß es in der Röntgenverordnung (aus dieser Zeit stammt noch die aktuelle Fachkunderichtlinie):

§ 18a Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
(1) Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird in der Regel durch ...
.... Die Kursteilnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. 

In der Strahlenschutzverordnung klingt der Satz etwas verwirrender. Man muss fragen, was ist denn mit "insgesamt" gemeint:

§ 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
... 3.   Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Und erst in der Fachkunderichtlinie wird es dann eindeutig:

4.1.3 Fachkundenachweis
...Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Fachkunde in einem bestimmten Anwendungsbereich besteht, für die die gleichen Kurse absolviert worden sind.

Danach verfällt der Grundkurs nicht wenn innerhalb von fünf Jahren der Spezialkurs folgt, da er ja nicht der letzte Kurs ist. Wohl aber verfällt der Spezialkus nach 5 Jahren. Jede Form von Fachkunde stoppt diesen Verfallsprozess. 

Zudem beziehen sich Aktualisierungskurse immer nur auf bestehende Fachkunden. Es existiert kein Hinweis, dass auch Kurse aktualisiert werden können. 

Es soll allerdings Ärztekammern geben, die hier Gnade vor Recht wirken lassen.

Grundsätzlich gilt aber immer den Einzelfall mit der jeweiligen Behörde zu klären.

 

Horst Lenzen, Münster

H. Lenzen

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