In der MTA-Dialog 03/21 zum Thema "Strahlenschutz Fachkunde und Kenntnisse - Der entscheidende Unterschied" weisen die AutorInnen darauf hin, dass es sich bei den zum erforderlichen Inhalt der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz angegebenen Richtlinien nicht um Rechtsnormen, sondern um unverbindliche Regelwerke handele, die "eine Vollzugshilfe" bieten würden.
Wie ist das zu interpretieren? Rechtssicherheit gibt es erst, wenn die neuen Richtlinien da sind?
In der dort angegeben Rechtsgrundlage sind u. a. folgende Richtlinien aufgeführt:
- Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 17. Oktober 2011
- Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005, geändert 27. Juni 2012
Quelle: © Deutscher Ärzteverlag | MTA Dialog | 2021; 22 (3) | 204-206
(DOI: 10.3238/MTADIALOG.2021.0204 )