Hallo Expertenteam,
bei Strahlenschutzkursen begegnet einem immer wieder von Klinikern(meist Unfallchirurgen,Neurochirurgen) das Argument, man müsse sich ja rechtlich absichern und würde deshalb die Röntgenaufnahme veranlassen( Bsp. Patient, 55 Jahre, Z.n. Sturz auf den Kopf, Kopfplatzwunde, GCS 15, klinisch unauffällig, keine Antikoagulantien) aber CCT wird veranlasst um sich abzusichern.
ME. stellt diese Vorgehensweise keine rechtfertigende Indikaiton dar, aber die Kollegen beharren vehement auf dem Standpunkt, sich rechtlich asichern zu müssen um im Falle eines Rechtsstreites gewappnet zu sein und alles gemacht zu haben.
Wie sehen Sie diese Vorgehensweise? Ich halte sie für falsch.
Ich bitte um Beantwortung, vielen Dank und viele Grüße!
Louis Chevalier